Zugangsvoraussetzungen
- persönliche Eignung
- Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsabschluss
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
- Nachweis über eine Masern-Immunisierung
- aktuelles, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
Ausbildungsbeginn/Dauer
- jeweils zum 1. August des Jahres
- 3 Jahre
- Ablauf nach sächsischem Schuljahresablauf
- Das BGJ - Berufsgrundbildungsjahr Körperpflege kann in die Kosmetikausbildung integriert werden, wenn die Berufsschulpflicht noch nicht erfüllt bzw. das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
- Das BGJ dauert 1 Jahr.
Abschluss
"Kosmetikerin/Kosmetiker"
Erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsschreiben
- Lebenslauf
- ein Passfoto
- Aufnahmeantrag der Schule
- beglaubigte Kopie über den jeweiligen Schulabschluss
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
- Nachweis über eine Masern-Immunisierung